Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Präambel

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit und ermöglichen uns, Ihrem Wunsch entsprechende Immobilienangebote zu übermitteln. Dieser Service ist für Sie zunächst kostenfrei und unverbindlich. Nur bei erfolgreichem Nachweis/erfolgreicher Vermittlung wird von Ihnen eine Provisionsgebühr entsprechend dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) in Höhe von max. 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (2,38 Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.) - bei Gewerbeimmobilien max. 3 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (3,57 Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.) - bei Kaufimmobilien 7,14% inkl. gesetzl. MwSt. des Kaufpreises - gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhoben.

 

§ 1       Auftragserteilung

Der/Die Auftraggeber/in erteilt Schömburg Immobilien den Auftrag zum Nachweis oder der Vermittlung von bisher unbekanntem Wohn-/Gewerberaum. Dieser Nachweis kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot bereits bekannt sein, ist dies Schömburg Immobilien sofort mitzuteilen und die Quelle zu nennen.

 

§ 2       Haftung

Trotz größter Sorgfalt kann Schömburg Immobilien für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote keine Haftung übernehmen, da diese auf Informationen der Anbieter basieren. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Änderungen, Zwischenvermietungen oder Verkäufe vorbehalten. Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Im Falle einer Weitergabe an Dritte haftet der/die Auftraggeber/in in vollem Umfang für die Provision. Sollte, statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes, durch den Nachweis oder die Vermittlung von Schömburg Immobilien, ein anderes oder zusätzliches Geschäft zustande kommen, steht Schömburg Immobilien die Provision nach dem/den zustande gekommenem/gekommenen Geschäft/en zu, sofern der wirtschaftliche Erfolg gleich bleibt.

 

§ 3       Vertragsabschluss, Provision

Der Vertragsabschluss (mündlich oder schriftlich) für eines der nachgewiesen oder vermittelten Objekte oder mit einem der nachgewiesen oder vermittelten Anbieter ist Schömburg Immobilien sofort mitzuteilen. Mit Abschluss eines Vertrages (mündlich oder schriftlich) ist die Provision entsprechend dem Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) in Höhe von max. 2 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (2,38 Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.) - bei Gewerbeimmobilien max. 3 Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. (3,57 Monatsmieten inkl. gesetzl. MwSt.) - bei Kaufimmobilien 7,14% inkl. gesetzl. MwSt. des Kaufpreises - verdient und sofort fällig. Berechnungsgrundlage ist die ausgewiesene Miete (Pauschalmiete), sofern keine Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen der ausgewiesenen Miete/des ausgewiesenen Kaufpreises oder vorzeitige Beendigung des Vertrages haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage.

 

§ 4       Doppeltätigkeit

Schömburg Immobilien ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§ 5       Provisionszahlung

Die Provisionszahlung kann bar oder unbar (Überweisung oder Lastschriftverfahren durch Einzugsermächtigung) geleistet werden. Sollte der/die Auftraggeber/in in Zahlungsverzug geraten, sind Schömburg Immobilien die dadurch entstanden Kosten (Porto-, Mahn- und Verwaltungsgebühren, Inkasso- und/oder Anwaltskosten) zu erstatten. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 6,00 EUR fällig, es sei denn der/die Auftraggeber/in weist nach, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist, als die vorgenannte Pauschale.

 

§ 6       Vertragsende

Der Vertrag endet mit erfolgreichem Nachweis oder der Vermittlung durch Schömburg Immobilien. Der Vertrag kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, durch eine Partei gekündigt werden. Die Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

§ 7       Datenschutz

Der/Die Auftraggeber/in willigt ein, dass Schömburg Immobilien Daten zur Erfüllung des Vermittlungsauftrages erhebt, verwendet und speichert und diese im erforderlichen Umfang dem Anbieter übermittelt. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt, verwendet und speichert Schömburg Immobilien Wirtschaftsinformationen und Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.  Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt.

 

§ 8       Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Handelt der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann, wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.